Sozialversicherungs-Kennzahlen ab 01.01.2026
Wir haben für Sie die wichtigsten Sozialversicherungs-Kennzahlen per 01.01.2026 zusammengefasst:
Die Sozialversicherungs-Kennzahlen per 01.01.2026 bleiben im Vergleich zum Kalenderjahr 2025 unverändert.
Auch für die BVG-Mindestverzinsung sieht der Bundesrat keinen Aenderungsbedarf. Die BVG-Mindestverzinsung bleibt bei 1.25 %.
Alle Sozialversicherungskennzahlen können Sie der beiliegenden Uebersicht entnehmen.

