Sozialversicherungs-Kennzahlen ab 01.01.2023
- Die AHV/IV-Renten werden per 01.01.2023 der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung angepasst und um 2.5 % erhöht. Die Minimalrente der AHV/IV beträgt neu CHF 1‘225.—pro Monat. Die Beträge für die Erwerbsersatzordnung (EO) werden ebenfalls angepasst. Gleichzeitig werden Anpassungen im Beitragsbereich sowie bei den Ergänzungsleistungen, bei den Überbrückungsleistungen und in der obligatorischen beruflichen Vorsorge vorgenommen.
- Das bisherige Solidaritätsprozent für die Entschuldung der Arbeitslosenversicherung fällt per 01.01.2023 weg, da die finanzielle Situation der Arbeitslosenversicherung sehr gut ist. Andererseits werden die EO-Entschädigungen ganz leicht erhöht.
Die wichtigsten Sozialversicherungs-Kennzahlen per 01.01.2023 finden Sie in der nachstehenden Tabelle: